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BGB § 2114 Verfügungen über Hypothekenforderungen, Grund- und Rentenschulden

BGB § 2114 Verfügungen über Hypothekenforderungen, Grund- und Rentenschulden

[ Auszug: Gehört zur Erbschaft eine Hypothekenforderung, eine Grundschuld, eine Rentenschuld oder eine Schiffshypothekenforderung, so steht die Kündigung und die Einzie ... ]